Navigation überspringen
Privatkunden
Firmenkunden
Agrarkunden
Junge Kunden
Wir für Sie
Online-Banking
Kontakt
Pommersche Volksbank eG
BLZ: 13091054
Sitemap | Impressum | Nutzungsbedingungen | AGB + Sonderbedingungen | Datenschutzhinweis | Vermittler-Info | Preisaushang
Wohnungsbau-Prämie

Wohnungsbau-Prämie

Vom Staat profitieren

Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Damit kommen Sie noch schneller in die eigenen vier Wände.

Individuell verwendbar

Egal ob Sie bauen, kaufen oder modernisieren möchten - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.

Wohnungsbau-Prämie auf einen Blick

  • Prämienberechtigt: jeder Bausparer ab 16 Jahre
  • Höhe der finanziellen Förderung: 8,8 Prozent der Sparbeiträge (inkl. Guthabenzinsen und vermögenswirksamer Leistungen, die nicht als Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sind), Alleinstehende ca. 45 Euro Prämie, Verheiratete ca. 90 Euro Prämie
  • Maximale Förderung: 512 Euro für Ledige, 1.024 Euro für Verheiratete 
  • Obergrenze des zu versteuernden Einkommens: 25.600 Euro bei Alleinstehenden, 51.600 Euro bei Ehepaaren (Brutto-Einkommen kann im Einzelfall deutlich höher liegen)
  • Voraussetzung: wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparmittel
  • Bausparer unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss: einmalig nach 7 Jahren freie Verwendung der Prämie und des Sparguthabens
  • Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers: Prämie für die letzten 7 Sparjahre ohne Zweckbindung verfügbar

Wohnungsbau-Prämie beantragen

Den Antrag zur Wohnungsbau-Prämie erhalten Sie mit Ihrem Jahres-Kontoauszug. Diesen reichen Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres ganz einfach bei Ihrer Bank vor Ort ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die staatlichen Förderungen weiter.