
Wohnungsbau-Prämie
Vom Staat profitieren
Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Damit kommen Sie noch schneller in die eigenen vier Wände.
Individuell verwendbar
Egal ob Sie bauen, kaufen oder modernisieren möchten - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.Wohnungsbau-Prämie auf einen Blick
- Prämienberechtigt: jeder Bausparer ab 16 Jahre
- Höhe der finanziellen Förderung: 8,8 Prozent der Sparbeiträge (inkl. Guthabenzinsen und vermögenswirksamer Leistungen, die nicht als Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sind), Alleinstehende ca. 45 Euro Prämie, Verheiratete ca. 90 Euro Prämie
- Maximale Förderung: 512 Euro für Ledige, 1.024 Euro für Verheiratete
- Obergrenze des zu versteuernden Einkommens: 25.600 Euro bei Alleinstehenden, 51.600 Euro bei Ehepaaren (Brutto-Einkommen kann im Einzelfall deutlich höher liegen)
- Voraussetzung: wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparmittel
- Bausparer unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss: einmalig nach 7 Jahren freie Verwendung der Prämie und des Sparguthabens
- Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers: Prämie für die letzten 7 Sparjahre ohne Zweckbindung verfügbar

